Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,63955
LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20 (https://dejure.org/2021,63955)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.08.2021 - 8 Sa 384/20 (https://dejure.org/2021,63955)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. August 2021 - 8 Sa 384/20 (https://dejure.org/2021,63955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,63955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Personenbedingte Kündigung in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses (Blockmodell)

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 626 BGB, § 24 Abs. 2 MTV, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 1 KSchG, § 24 Nr. 2 MTV, § 151 BGB, § 24 Ziffer 2. MTV, § 15 Abs. 3 TzBfG, § 305c Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 24 Nr. 2 MTV, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 8a Altersteilzeitgesetz, § 313 BGB, §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG, § 313 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 3 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 ; BGB § 626 ; KSchG § 1
    Arbeitsphase; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitszeit; Blockmodell; Wegfall der Geschäftsgrundlage; personenbedingte Kündigung; Unkündbarkeit; personenbedingte Kündigung in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses (Blockmodell)

  • rechtsportal.de

    BGB § 313 ; BGB § 626 ; KSchG § 1
    Arbeitsphase; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitszeit; Blockmodell; Wegfall der Geschäftsgrundlage; personenbedingte Kündigung; Unkündbarkeit; personenbedingte Kündigung in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses (Blockmodell)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Das Kündigungsrecht ist lex specialis zu den Anpassungsmöglichkeiten des § 313 BGB (BAG, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08; Urteil vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05).

    Derartige Sachverhalte sind im Rahmen der §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG zu würdigen (BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13; Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08; wenn sich auch diese Rechtsprechung auch auf eine Änderungskündigung und eine Anpassung nach § 313 Abs. 1 BGB bezieht, so kann der Gedanke auf eine Beendigungskündigung und einen Rücktritt nach § 313 Abs. 3 BGB übertragen werden).

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11; Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08).

    Voraussetzung für eine Vertragsanpassung ist, dass die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie die Änderung vorausgesehen hätten, und einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG, Urteil vom 05.Juni 2014 2 AZR 609/15; Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11; Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08).

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Abschließend wird nach Maßgabe einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung geprüft, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinnehmbaren betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 6/18; Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13; Ascheid/Preis/Schmidt/Vossen, 6. Aufl. 2021 Rn. 138, KSchG § 1 Rn. 138).

    Wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat, kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt auf Dauer außerstande ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 6/18; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2021, 5 Sa 331/20 ).

    Dabei muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind (BAG, Urteil vom 25.04.2018 - 2 AZR 6/18).

    Bei einer außerordentlichen Kündigung ist der Prüfungsmaßstab für eine personenbedingte Kündigung auf allen drei Stufen erheblich strenger (BAG, Urteil vom 25.April 2018 -2 AZR 6/18; Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13).

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11; Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08).

    Voraussetzung für eine Vertragsanpassung ist, dass die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie die Änderung vorausgesehen hätten, und einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG, Urteil vom 05.Juni 2014 2 AZR 609/15; Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11; Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08).

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Voraussetzung für eine Vertragsanpassung ist, dass die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie die Änderung vorausgesehen hätten, und einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG, Urteil vom 05.Juni 2014 2 AZR 609/15; Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11; Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08).

    Wenn schon kein Kündigungsgrund in der Person des Klägers im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG gegeben ist, liegt erst recht kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB vor (BAG, Urteil vom 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 -, Rn. 31, juris).

  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Abschließend wird nach Maßgabe einer einzelfallbezogenen Interessenabwägung geprüft, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinnehmbaren betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 6/18; Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13; Ascheid/Preis/Schmidt/Vossen, 6. Aufl. 2021 Rn. 138, KSchG § 1 Rn. 138).

    Bei einer außerordentlichen Kündigung ist der Prüfungsmaßstab für eine personenbedingte Kündigung auf allen drei Stufen erheblich strenger (BAG, Urteil vom 25.April 2018 -2 AZR 6/18; Urteil vom 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13).

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 688/09

    Außerordentliche Änderungskündigung - tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat, kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt auf Dauer außerstande ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 2 AZR 6/18; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 688/09; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2021, 5 Sa 331/20 ).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Das Kündigungsrecht ist lex specialis zu den Anpassungsmöglichkeiten des § 313 BGB (BAG, Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08; Urteil vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05).
  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Derartige Sachverhalte sind im Rahmen der §§ 2, 1 Abs. 2 KSchG zu würdigen (BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13; Urteil vom 08. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08; wenn sich auch diese Rechtsprechung auch auf eine Änderungskündigung und eine Anpassung nach § 313 Abs. 1 BGB bezieht, so kann der Gedanke auf eine Beendigungskündigung und einen Rücktritt nach § 313 Abs. 3 BGB übertragen werden).
  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Voraussehbare Änderungen begründen grundsätzlich keine Rechte aus § 313 BGB, weil im Falle der Erkennbarkeit die Partei, zu deren Lasten diese Umstände eingetreten sind, das Risiko hierfür übernommen hat, indem sie für den Fall des Eintritts veränderter Umstände keine vertragliche Regelung vereinbart hat (BGH, Urteil vom 28. September 1990 - V ZR 109/89 -, Rn. 18, juris; MüKoBGB/Finkenauer, 8. Aufl. 2019 Rn. 74, BGB § 313 Rn. 74; BeckOK BGB/Lorenz, 59. Ed. 1.8.2021 Rn. 29, BGB § 313 Rn. 29).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04

    Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20
    Hierin unterscheidet sich der streitgegenständliche Kündigungssachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des BAG vom 16.06.2005, 6 AZR 476/04 zugrunde lag.
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2009 - 14 Sa 811/09

    Nacharbeitsklausel in Altersteilzeitvertrag; Verlängerung der Arbeitsphase bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten;

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BAG, 21.01.2011 - 9 AZR 870/09

    Altersteilzeit im Blockmodell - Berechnung des Leistungsentgelts während der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • LAG Hamm, 30.10.2006 - 8 (11) Sa 432/05

    Anforderungen an das substantiierte Bestreiten der negativen Gesundheitsprognose

  • LAG Köln, 11.05.2001 - 11 Sa 228/01

    Kündigung; fristlos; Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht